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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geschäftsgegenstände

Geschäftsgegenstände sind der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages und/oder die Vermittlung eines Vertrages über bebaute und unbebaute Grundstücke, insbesondere Industrie- und Gewerbeobjekte, Renditeobjekte, Wohngebäude, land- und forstwirtschaftliche Liegenschaften sowie über Wohnräume und gewerbliche Räume, insbesondere Büroetagen und Ladenlokale, ferner auch über Unternehmen und über Beteiligungen an Unternehmen. Die Tätigkeit des Maklers erstreckt sich auf den Nachweis und/oder die Vermittlung eines Erwerbs, einer Veräußerung, einer An- und Vermietung und sonstiger Verwertung benannter Objekte.


2. Unverbindliche und freibleibende Angebote

Die Angebote des Maklers sind unverbindlich und freibleibend; Irrtum und Zwischenverwertung sind ausdrücklich vorbehalten.


3. Weitergabe an Dritte

Der Makler ist berechtigt, sämtliche Angebote und Informationen auch Dritten zu unterbreiten / erteilen.


4. Doppeltätigkeit

Der Makler darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden.


5. Alleinauftrag

Ist dem Makler Alleinauftrag erteilt worden, verpflichtet sich der Auftraggeber, während der Laufzeit des Vertrages keine weiteren Makler einzuschalten.


6.Vertraulichkeit

Die Angebote des Maklers sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, von ihm vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten, es sei denn, dass der Makler seine schriftliche Genehmigung zur Weitergabe erteilt hat. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Auftraggeber zur Übernahme dieser Zahlung in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen als Schadensersatz. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch des Maklers wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.


7. Aufwendungsersatz

Wird die Chance des Maklers, die Provision zu verdienen, infolge eines vertragswidrigen und schuldhaften Verhaltens des Auftraggebers vereitelt, hat der Auftraggeber Aufwendungsersatz zu leisten. Der Ersatz eines weiteren Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.


8. Vorkenntnis

Ist dem Auftraggeber ein von dem Makler angebotenes Objekt bereits bekannt, so hat er den Makler innerhalb von 3 Tagen auf die bestehende Vorkenntnis hinzuweisen. Geschieht dies nicht, so hat der Auftraggeber dem Makler im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die dem Makler dadurch entstanden sind, dass der Auftraggeber den Makler nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.


9. Informationspflicht

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler alle Angaben, die dieser für die Durchführung des Auftrages benötigt, vollständig und richtig zu erteilen. Ferner hat der Auftraggeber den Makler unverzüglich über den Vertragsschluss, den Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu informieren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler auf Verlangen eine Vertragsabschrift zu überlassen.


10. Höhe der Provision

10.1 Sowohl für die Vermittlung als auch für den Nachweis eines Kaufvertrages über eine Wohnung, ein Einfamilienhaus oder ein Zweifamilienhaus an einen Verbraucher erhält der Makler von beiden Parteien eine Provision, die wie folgt zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt wird:


• Käuferprovision: 3,57 % zzgl. gesetzl. MwSt.

• Verkäuferprovision: 3,57 % zzgl. gesetzl. MwSt.


Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis zuzüglich etwaiger weiterer Leistungen des Käufers an den Verkäufer (wie etwa Übernahme von Grundbuchlasten, Ablöse für Einrichtungen etc.). Die nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt den Provisionsanspruch des Maklers nicht. Der Makler erhält jeweils vom Verkäufer und vom Käufer eine Mindestprovision von netto EUR 3.000,00.


10.2

Sowohl für die Vermittlung als auch für den Nachweis eines Kaufvertrages, der nicht unter Ziffer 10.1 fällt, ist vom Käufer eine Provision in Höhe von 5,95 % zzgl. gesetzl. MwSt. in Höhe des Kaufpreises zuzüglich etwaiger weiterer Leistungen des Käufers an den Verkäufer (wie etwa Übernahme von Grundbuchlasten, Ablöse für Einrichtungen etc.) zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart wird.

Der Makler erhält vom Verkäufer oder vom Käufer eine Mindestprovision von netto EUR 5.000,00. 


10.3 Für die Vermittlung und/oder den Nachweis beim An- und Verkauf von Unternehmen, Beteiligungen, Waren, Know-how, Gegenständen ist vom Käufer eine Provision in Höhe 5 % der gesamten Vertragssumme zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.


10.4 Bei Erwerb durch Zuschlag in einer Zwangsversteigerung hat der Ersteigerer 5 % zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.


10.5 Sowohl für die Vermittlung als auch für den Nachweis des Mietvertrages ist eine Provision in Höhe der nachfolgenden Regelungen inklusive Umsatzsteuer zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart wird.


10.5.1 Für die Vermittlung von gewerblichen Miet-, Pacht- und vergleichbaren Nutzungsverträgen sowie für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge hat der Vermieter/Mieter (je nach Vereinbarung), Pächter oder Nutzungsberechtigte eine Provision von 3,57 Kaltmieten inkl. gesetzl. MwSt. zu zahlen. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von mehr als 8 Jahren (Optionsrechte werden nicht berücksichtigt) verpflichtet sich der Vermieter zur Zahlung einer Sonderprovision in Höhe von 1,19 Kaltmieten inkl. gesetzl. MwSt. Bei Vereinbarung einer Staffelmiete wird die Provision nach der monatlichen Durchschnittsmiete der gesamten Laufzeit errechnet.


10.5.2 Bei erfolgreicher Vermietung von Wohnraum erhält der Makler vom Vermieter eine Provision von 3 Monatsmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


10.6 Dem Makler steht auch dann die Provision gemäß Ziffer 10.1 bis 10.5 zu, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt.


10.7 Dem Makler steht ferner die Provision zu, wenn der Angebotsempfänger das vom Makler übergebene Angebot an einen Dritten ohne seine Zustimmung weitergibt und dieser den Kauf-, Erwerbs- oder Mietvertrag abschließt bzw. ein Angebotsempfänger als gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Vertreter eines Dritten in eigenem Namen erwerben, kaufen, mieten oder pachten lässt. Als Dritte gelten sowohl Ehepartner und Familienangehörige als auch juristische Personen, die durch den Angebotsempfänger repräsentiert werden.


10.8 Sofern sich der Auftraggeber verpflichten sollte, während der Laufzeit des Vertrages keinen weiteren Makler mit der Vermittlung dieses Objekts zu beauftragen und auch ohne den Auftragnehmer kein Eigengeschäft abzuschließen und verstößt der Auftraggeber hiergegen, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer entgangenen Provision in Höhe von 3 % zzgl. gesetzl. MwSt. des erzielten Kaufpreises.


11. Fälligkeit

Alle Provisionen sind verdient und fällig zum Zeitpunkt des rechtswirksamen Abschlusses des vermittelten und/oder nachgewiesenen Geschäfts. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Vertrages erst nach Beendigung des Maklervertrages, aber aufgrund der Tätigkeit des Maklers zustande kommt.


12. Haftung

12.1 Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Makler für alle darauf zurückzuführenden Schäden uneingeschränkt, soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Makler für Sach- und Vermögensschäden nur bei Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.


12.2 Hinsichtlich des Objekts ist der Makler auf die Auskünfte der Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Bauherren, Bauträger und Behörden angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen. Darüber hinaus übernimmt der Makler für die Objekte keine Gewähr und haftet nicht für die Bonität der Vertragspartner.


12.3 Der Makler übernimmt ebenfalls keine Haftung für die rechtliche Herleitung der Miethöhe sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft. Insbesondere haftet der Makler nicht für die Richtigkeit von Angaben zur Miethistorie, für Prognosen zur Mietentwicklung oder für die tatsächliche Entwicklung der Miete. Die rechtliche Überprüfung der Miete – insbesondere im Hinblick auf Mietpreisbremse, Mietspiegel und sonstige mietrechtliche Vorgaben – obliegt ausschließlich dem Vermieter bzw. Eigentümer. Eine eigenständige rechtliche Prüfung wird empfohlen. Der Makler erbringt keine Rechtsberatung und hat insoweit auch keine rechtliche Prüfung von Miethöhen vorgenommen. Dies gilt gleichermaßen für Kaufinteressenten, die Informationen über bestehende oder mögliche Mieten erhalten. Die Angaben zu den aktuellen Mieten im Exposé, Listen oder anderen Unterlagen beruhen ausschließlich auf den Informationen des Vermieters bzw. Eigentümers.


13. Mehrwertsteuer

Die Provisionen gehen von einem derzeitig gültigen Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19 % aus. Sollte die Mehrwertsteuer gegenüber diesem Satz erhöht oder verringert werden, so ändern sich die ab dem Zeitpunkt der Erhöhung oder Verringerung fälligen Provisionen um den gleichen Prozentsatz.


14. Nebenabreden

Nebenabreden zu den schriftlichen Angeboten des Maklers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.


15. Schlussbestimmung

Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende Bedingungen gelten nur dann, wenn der Makler diesen schriftlich zugestimmt hat.