1. Geschäftsgegenstände
Geschäftsgegenstände sind der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages und/oder die Vermittlung eines Vertrages über bebaute und unbebaute Grundstücke, insbesondere Industrie- und Gewerbeobjekte, Renditeobjekte, Wohngebäude, land- und forstwirtschaftliche Liegenschaften sowie über Wohnräume und gewerbliche Räume, insbesondere Büroetagen und Ladenlokale, ferner auch über Unternehmen und über Beteiligungen an Unternehmen. Die Tätigkeit des Maklers erstreckt sich auf den Nachweis und/oder die Vermittlung eines Erwerbs, einer Veräußerung, einer An- und Vermietung und sonstiger Verwertung benannter Objekte.
2. Unverbindliche und freibleibende Angebote
Die Angebote des Maklers sind unverbindlich und freibleibend; Irrtum und Zwischenverwertung sind ausdrücklich vorbehalten.
3. Weitergabe an Dritte
Der Makler ist berechtigt, sämtliche Angebote und Informationen auch Dritten zu unterbreiten / erteilen.
4. Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil tätig zu werden.
5. Alleinauftrag
Ist dem Makler Alleinauftrag erteilt worden, verpflichtet sich der Auftraggeber, während der Laufzeit des Vertrages keine weiteren Makler einzuschalten.
6.Vertraulichkeit
Die Angebote des Maklers sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, von ihm vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten, es sei denn, dass der Makler seine schriftliche Genehmigung zur Weitergabe erteilt hat. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Auftraggeber zur Übernahme dieser Zahlung in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen als Schadensersatz. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch des Maklers wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.
7. Aufwendungsersatz
Wird die Chance des Maklers, die Provision zu verdienen, infolge eines vertragswidrigen und schuldhaften Verhaltens des Auftraggebers vereitelt, hat der Auftraggeber Aufwendungsersatz zu leisten. Der Ersatz eines weiteren Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.
8. Vorkenntnis
Ist dem Auftraggeber ein von dem Makler angebotenes Objekt bereits bekannt, so hat er den Makler innerhalb von 3 Tagen auf die bestehende Vorkenntnis hinzuweisen. Geschieht dies nicht, so hat der Auftraggeber dem Makler im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die dem Makler dadurch entstanden sind, dass der Auftraggeber den Makler nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
9. Informationspflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler alle Angaben, die dieser für die Durchführung des Auftrages benötigt, vollständig und richtig zu erteilen. Ferner hat der Auftraggeber den Makler unverzüglich über den Vertragsschluss, den Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu informieren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler auf Verlangen eine Vertragsabschrift zu überlassen.
10. Haftung
10.1 Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Makler für alle darauf zurückzuführenden Schäden uneingeschränkt, soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Makler für Sach- und Vermögensschäden nur bei Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
10.2 Hinsichtlich des Objekts ist der Makler auf die Auskünfte der Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Bauherren, Bauträger und Behörden angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen. Darüber hinaus übernimmt der Makler für die Objekte keine Gewähr und haftet nicht für die Bonität der Vertragspartner.
10.3 Der Makler übernimmt ebenfalls keine Haftung für die rechtliche Herleitung der Miethöhe sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft. Insbesondere haftet der Makler nicht für die Richtigkeit von Angaben zur Miethistorie, für Prognosen zur Mietentwicklung oder für die tatsächliche Entwicklung der Miete. Die rechtliche Überprüfung der Miete – insbesondere im Hinblick auf Mietpreisbremse, Mietspiegel und sonstige mietrechtliche Vorgaben – obliegt ausschließlich dem Vermieter bzw. Eigentümer. Eine eigenständige rechtliche Prüfung wird empfohlen. Der Makler erbringt keine Rechtsberatung und hat insoweit auch keine rechtliche Prüfung von Miethöhen vorgenommen. Dies gilt gleichermaßen für Kaufinteressenten, die Informationen über bestehende oder mögliche Mieten erhalten. Die Angaben zu den aktuellen Mieten im Exposé, Listen oder anderen Unterlagen beruhen ausschließlich auf den Informationen des Vermieters bzw. Eigentümers.
11. Nebenabreden
Nebenabreden zu den schriftlichen Angeboten des Maklers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
12. Schlussbestimmung
Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende Bedingungen gelten nur dann, wenn der Makler diesen schriftlich zugestimmt hat.